❓ Häufige Fragen
Alles, was Sie über Verhinderungspflege wissen müssen – verständlich erklärt.
📚 Grundlagen
Verhinderungspflege (§39 SGB XI) ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder zur Erholung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Verhinderungspflege: Ersatzpflege meist zu Hause.
Kurzzeitpflege: Stationäre Unterbringung. Seit 2025 im gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €) zusammengefasst.
Nachbarn, Freunde, Pflegedienste oder auch Angehörige. Bei nahen Angehörigen im Haushalt gelten Erstattungsgrenzen (1,5× Pflegegeld).
✅ Anspruch & Voraussetzungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5, die zu Hause gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 besteht KEIN Anspruch!
Nein! Seit Juli 2025 entfällt die 6-monatige Vorpflegezeit komplett. VP kann sofort ab Pflegegrad 2 genutzt werden – keine Wartezeit mehr!
💰 Budget & Kosten
Seit 2025: 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag, flexibel für VP und/oder KZP nutzbar. Jetzt berechnen →
Stundenweise (<8 Std.): Pflegegeld wird WEITER gezahlt.
Tageweise (≥8 Std.): Pflegegeld wird auf 50% gekürzt.
Ja! Budget verfällt am 31.12. und kann NICHT ins Folgejahr übertragen werden. Rechtzeitig planen!
Bei nahen Angehörigen im Haushalt: seit Juli 2025 das 2-fache des Pflegegeldes (PG2: 664€, PG3: 1.146€, PG4: 1.530€, PG5: 1.894€). Plus Fahrtkosten/Verdienstausfall möglich.
📋 Antrag & Abrechnung
VP ist eine Erstattungsleistung – Sie können Kosten auch rückwirkend einreichen. Viele Kassen verlangen aber ein Formular.
Zeitraum der Ersatzpflege, Angaben zur Ersatzperson, Rechnungen/Quittungen, bei Angehörigen: Fahrtkosten-/Verdienstausfallnachweise.
🧮 Budget berechnen
Berechnen Sie Ihre individuelle Erstattung mit unserem kostenlosen Rechner.
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