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Für pflegende Angehörige · ab Pflegegrad 2

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ihre Auszeit

Sie pflegen und brauchen mal eine Pause — Krankheit, Urlaub, oder einfach, weil niemand das 24/7 durchhält. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) + Kurzzeitpflege geben Ihnen diese Pause. Bis zu 3.539 € im Jahr richtig kombiniert.

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Der Verhinderungspflege-Planer konnte nicht geladen werden.

Sie können es direkt aufrufen: tools.pflegepur.com/vhp-kzp.html →

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Verhinderungspflege: bis zu 8 Wochen

Seit 1. Juli 2025 wird sie aus dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Bei nicht nah verwandten/nicht im Haushalt lebenden Ersatzpflegepersonen sind – zusammen mit Kurzzeitpflege – bis zu 3.539 € im Kalenderjahr nutzbar.

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Kurzzeitpflege: bis zu 8 Wochen

Auch Kurzzeitpflege greift auf denselben gemeinsamen Jahresbetrag zu. Der reguläre Leistungsbetrag beträgt 1.854 €; insgesamt stehen für beide Leistungsarten zusammen höchstens 3.539 € bereit.

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Ein gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 €

Seit 1. Juli 2025 gibt es keine getrennten Übertragungsregeln mehr: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden flexibel aus einem gemeinsamen kalenderjährlichen Budget finanziert.

PflegePur Zuhause · nächster Schritt

Entlastung planen – und im Pflegealltag weiterorganisieren.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege schaffen Freiräume. In PflegePur Zuhause können Sie Termine, Aufgaben und wichtige Informationen rund um die Pflege anschließend an einem Ort weiterführen.

In PflegePur Zuhause weiterorganisieren →