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🆕 NEU SEIT 2025

Gemeinsamer Jahresbetrag:
3.539 € flexibel nutzen

Die größte Reform der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit Jahren. Endlich mehr Flexibilität für Pflegende!

💡 Was hat sich geändert?

Seit dem 01.01.2025 wurden die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das bedeutet: Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie!

Vorher (bis 2024) ✓ Neu (ab 2025)
Verhinderungspflege 1.612 € 3.539 € gesamt
flexibel aufteilbar
Kurzzeitpflege 1.774 €
Kombinierbar Kompliziert Ja, beliebig!

💰 Ihr neues Budget

3.539 €

Pro Kalenderjahr. Frei aufteilbar zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege!

✅ Die Vorteile im Überblick

📊 Beispiele: So nutzen Sie das Budget

Beispiel 1: Nur Verhinderungspflege

Urlaub (2 Wochen)1.200 €
Stundenweise übers Jahr800 €
Krankheitsvertretung500 €
Verbleibend1.039 €

Beispiel 2: Kombination VP + KZP

VP: Urlaub (10 Tage)1.000 €
VP: Stundenweise500 €
KZP: 2 Wochen1.800 €
Verbleibend239 €

⚠️ Wichtig zu beachten

Das Budget verfällt am 31. Dezember und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Planen Sie rechtzeitig!

❓ Häufige Fragen

Gilt der gemeinsame Jahresbetrag für alle Pflegegrade?
Der gemeinsame Jahresbetrag gilt für Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Muss ich mich vorher festlegen, wie ich das Budget aufteile?
Nein! Sie können flexibel entscheiden und das Budget nach Bedarf nutzen. Keine Aufteilung im Voraus nötig.
Gibt es noch eine Vorpflegezeit?
Nein! Seit Juli 2025 entfällt die 6-monatige Vorpflegezeit komplett. Verhinderungspflege kann sofort ab Pflegegrad 2 genutzt werden – keine Wartezeit mehr!

🧮 Jetzt Ihr Budget berechnen

Finden Sie heraus, wie viel von Ihrem gemeinsamen Jahresbetrag noch verfügbar ist.

Zum Verhinderungspflege-Rechner →