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SEIT 1. JULI 2025

Gemeinsamer Jahresbetrag:
3.539 € flexibel nutzen

Die größte Reform der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit Jahren. Endlich mehr Flexibilität für Pflegende!

💡 Was hat sich geändert?

Seit dem 1. Juli 2025 wurden die zuvor getrennten Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das bedeutet: Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie!

Vor Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags ✓ Seit 1. Juli 2025
Verhinderungspflege 1.685 € (1. Halbjahr 2025) 3.539 € gesamt
flexibel aufteilbar
Kurzzeitpflege 1.854 € (1. Halbjahr 2025)
Kombinierbar Kompliziert Ja, beliebig!

💰 Ihr neues Budget

3.539 €

Pro Kalenderjahr. Frei aufteilbar zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege!

✅ Die Vorteile im Überblick

➕ Zusätzlich möglich: Umwandlungsanspruch nach § 45a/§ 45b SGB XI

Unabhängig vom gemeinsamen Jahresbetrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ein weiterer Anspruch relevant sein. Dabei können bis zu 40 % des nicht ausgeschöpften ambulanten Pflegesachleistungsbetrags nach § 36 SGB XI verwendet werden. Das ist keine Umwandlung von Pflegegeld und gehört nicht zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

Wichtig

Die konkrete Nutzbarkeit hängt von den landesrechtlich anerkannten Angeboten und vom noch verfügbaren Sachleistungsbudget ab. Deshalb wird hier bewusst kein pauschaler Monatsbetrag aus dem Pflegegeld berechnet.

Beispiel 1: Nur Verhinderungspflege

Urlaub (2 Wochen)1.200 €
Stundenweise übers Jahr800 €
Krankheitsvertretung500 €
Verbleibend1.039 €

Beispiel 2: Kombination VP + KZP

VP: Urlaub (10 Tage)1.000 €
VP: Stundenweise500 €
KZP: 2 Wochen1.800 €
Verbleibend239 €

⚠️ Wichtig zu beachten

Das Budget verfällt am 31. Dezember und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Planen Sie rechtzeitig!

❓ Häufige Fragen

Gilt der gemeinsame Jahresbetrag für alle Pflegegrade?
Der gemeinsame Jahresbetrag gilt für Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Muss ich mich vorher festlegen, wie ich das Budget aufteile?
Nein! Sie können flexibel entscheiden und das Budget nach Bedarf nutzen. Keine Aufteilung im Voraus nötig.
Gibt es noch eine Vorpflegezeit?
Nein! Seit 1. Juli 2025 ist die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfallen. Verhinderungspflege kann bei Vorliegen der Voraussetzungen unmittelbar ab Pflegegrad 2 genutzt werden.

🧮 Jetzt Ihr Budget berechnen

Finden Sie heraus, wie viel von Ihrem gemeinsamen Jahresbetrag noch verfügbar ist.

Zum Verhinderungspflege-Rechner →
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