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👥 Drei Kategorien von Ersatzpflegepersonen

Kategorie Wer? Erstattung
Nahe Angehörige im Haushalt Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Großeltern, Enkel (bis 2. Grad, im gleichen Haushalt) Max. 2× Pflegegeld
Sonstige Personen Nachbarn, Freunde, entfernte Verwandte, Verwandte außerhalb des Haushalts Volle Erstattung bis 3.539 €
Professionelle Dienste Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen Volle Erstattung bis 3.539 €

💡 Erstattung bei nahen Angehörigen (2026)

Wenn ein naher Angehöriger im gleichen Haushalt die Verhinderungspflege übernimmt, ist die Erstattung auf das 2-fache des Pflegegeldes begrenzt:

Pflegegrad Pflegegeld/Monat Max. VP-Erstattung
2 347 € 694 €
3 599 € 1.198 €
4 800 € 1.600 €
5 990 € 1.980 €
Wichtig: Diese Begrenzung gilt nur, wenn die Person im gleichen Haushalt wohnt UND bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert ist. Wohnt die Person woanders, gilt die volle Erstattung!

Was zählt als "naher Angehöriger" (bis 2. Grad)?

✅ Wer kann ohne Begrenzung pflegen?

Diese Personen erhalten die volle Erstattung bis zu 3.539 € pro Jahr:

Tipp: Wenn Ihre Schwester in einer anderen Stadt wohnt und für eine Woche einspringt, gilt die volle Erstattung – nicht die Angehörigen-Begrenzung!

📋 Was muss dokumentiert werden?

Für die Abrechnung benötigt die Pflegekasse:

Achtung: Falsche Angaben können zur Rückforderung führen. Geben Sie den Verwandtschaftsgrad und die Wohnsituation immer korrekt an!

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Berechnen Sie, wie viel Erstattung Sie je nach Ersatzpflegeperson erhalten.

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