Sie pflegen und brauchen mal eine Pause — Krankheit, Urlaub, oder einfach, weil niemand das 24/7 durchhält. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) + Kurzzeitpflege geben Ihnen diese Pause. Bis zu 3.539 € im Jahr richtig kombiniert.
Der Verhinderungspflege-Planer konnte nicht geladen werden.
Sie können es direkt aufrufen: tools.pflegepur.com/vhp-kzp.html →
Pro Kalenderjahr für bis zu 6 Wochen Ersatzpflege zu Hause oder ambulant (§ 39 SGB XI).
Bis zu 8 Wochen stationäre Unterbringung (§ 42 SGB XI) — insbesondere nach Krankenhausaufenthalten.
Ungenutzte Kurzzeitpflege-Mittel können für VHP verwendet werden (Umwandlungsanspruch) und umgekehrt.