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Sie pflegen und brauchen mal eine Pause — Krankheit, Urlaub, oder einfach, weil niemand das 24/7 durchhält. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) + Kurzzeitpflege geben Ihnen diese Pause. Bis zu 3.539 € im Jahr richtig kombiniert.
Der Verhinderungspflege-Planer konnte nicht geladen werden.
Sie können es direkt aufrufen: tools.pflegepur.com/vhp-kzp.html →
Seit 1. Juli 2025 wird sie aus dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Bei nicht nah verwandten/nicht im Haushalt lebenden Ersatzpflegepersonen sind – zusammen mit Kurzzeitpflege – bis zu 3.539 € im Kalenderjahr nutzbar.
Auch Kurzzeitpflege greift auf denselben gemeinsamen Jahresbetrag zu. Der reguläre Leistungsbetrag beträgt 1.854 €; insgesamt stehen für beide Leistungsarten zusammen höchstens 3.539 € bereit.
Seit 1. Juli 2025 gibt es keine getrennten Übertragungsregeln mehr: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden flexibel aus einem gemeinsamen kalenderjährlichen Budget finanziert.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege schaffen Freiräume. In PflegePur Zuhause können Sie Termine, Aufgaben und wichtige Informationen rund um die Pflege anschließend an einem Ort weiterführen.