Für pflegende Angehörige · ab Pflegegrad 2

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ihre Auszeit

Sie pflegen und brauchen mal eine Pause — Krankheit, Urlaub, oder einfach, weil niemand das 24/7 durchhält. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) + Kurzzeitpflege geben Ihnen diese Pause. Bis zu 3.539 € im Jahr richtig kombiniert.

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Sie können es direkt aufrufen: tools.pflegepur.com/vhp-kzp.html →

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1.612 € Verhinderungspflege

Pro Kalenderjahr für bis zu 6 Wochen Ersatzpflege zu Hause oder ambulant (§ 39 SGB XI).

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1.854 € Kurzzeitpflege

Bis zu 8 Wochen stationäre Unterbringung (§ 42 SGB XI) — insbesondere nach Krankenhausaufenthalten.

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Zusammen 3.539 €

Ungenutzte Kurzzeitpflege-Mittel können für VHP verwendet werden (Umwandlungsanspruch) und umgekehrt.